Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der QUTTING EDGE SWISS GMBH und ihren Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung, insofern zwischen der QUTTING EDGE SWISS GMBH und dem Kunden nicht eine separate schriftliche Übereinkunft getroffen oder ein schriftlicher Rahmenvertrag abgeschlossen worden ist. Die AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden bzw. Vertragspartners werden nicht akzeptiert, ausgenommen die QUTTING EDGE SWISS GMBH habe diese im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB anfänglich ungültig sein bzw. werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht.
Lieferfristen
Die von der QUTTING EDGE SWISS GMBH angegebenen Lieferfristen sind – vorbehältlich einer anderweitigen schriftlichen Abrede – nicht verbindlich, werden indessen nach Möglichkeit eingehalten. Die QUTTING EDGE SWISS GMBH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, woraus dem Kunden jedoch keine Mehrkosten entstehen. Bei zeitlichen Verzögerungen, die nicht von der QUTTING EDGE SWISS GMBH zu vertreten sind, ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadenersatzansprüche zu stellen.
Transport / Lieferung
Ab Lager, bzw. FCA Sursee-LU (FCA nach Incoterms 2020).
Verbindlichkeit von Offerten
Die Offerten der QUTTING EDGE SWISS GMBH sind während der Dauer von 30 Tagen seit Offertdatum gültig.
Preisänderungen
Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung mindestens drei Monate, werden Preisänderungen aufgrund von in der Zwischenzeit eingetretenen Veränderungen bei den Rohstoffpreisen, Taxen, Abgaben, Gebühren und Steuern aller Art sowie aufgrund von Währungsschwankungen ausdrücklich vorbehalten.
Zahlungsbedingungen
Online-Bestellungen über den Webshop sind sofort im Bestellprozess endgültig zu bezahlen mittels sicherer Zahlungsmodalitäten in Webshop verfügbar. Für Retail Kunden sind die Rechnungen der QUTTING EDGE SWISS GMBH innert 14 Tagen seit Rechnungsdatum netto (ohne Abzüge) zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart. Mit Ablauf dieser Zahlungsfrist treten die Verzugsfolgen auch ohne Mahnung sofort ein. Mahnungen der QUTTING EDGE SWISS GMBH werden pauschal mit je CHF 50.00 verrechnet.
Garantie / Haftung
Die QUTTING EDGE SWISS GMBH gewährt auf neue Waren ab Werk eine Garantie im Rahmen der vom Originalhersteller festgelegten Bedingungen. Der Kunde hat Anspruch auf die Lieferung mängelfreier Ware. Der Kunde ist verpflichtet, die von der QUTTING EDGE SWISS GMBH bezogene Ware sofort nach deren Erhalt auf allfällige Mängel zu prüfen. Eine allfällige Mängelrüge hat unverzüglich und schriftlich zu erfolgen, ansonsten die Ware als akzeptiert und genehmigt gilt.
Farbe & Farbechtheit / Alterungsprozess
Die Farben der Produkte der QUTTING EDGE SWISS GMBH können sich im Verlauf der Zeit aufgrund der Sonneneinstrahlung und / oder von anderen klimatischen bzw. umweltbedingten Einflüssen leicht verändern oder verblassen. Solche Veränderungen wie auch der natürliche Abrieb des Polymers und das übrige natürliche Alterungsverhalten stellen keinen Mangel dar.
Eigentumsvorbehalt / Konsignation
Die von der QUTTING EDGE SWISS GMBH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch der künftig entstehenden Forderungen gegenüber dem Kunden Alleineigentum der QUTTING EDGE SWISS GMBH.
Ausserordentliche Ereignisse
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. kriegerische Ereignisse, Naturereignisse, Elementargewalten, Epidemien und Pandemien) sowie anderen unvorhersehbaren Ereignissen ist die QUTTING EDGE SWISS GMBH berechtigt, von den vertraglichen Verpflichtungen bzw. vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden daraus ein Anspruch auf Nachlieferung und / oder Schadenersatz erwächst.
Daten
QUTTING EDGE SWISS GMBH bearbeitet, verwendet und speichert Kundendaten, wenn und soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Weitere Informationen bezüglich des Datenschutzes sind auf der Webseite von QUTTING EDGE SWISS GMBH in der Rubrik «Rechtliches» zu finden.
Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sursee (Kanton Luzern, Schweiz).